Claus M. Kobold

Rechtsanwalt Claus Kobold

Rechtsanwalt Claus M. Kobold

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Verkehrsrecht, insbesondere Kraft-Haftpflicht-Recht, Gewährleistungsrecht und Leasingverträge
  • Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren und sämtliche Fragestellungen rund um die Fahrerlaubnis; insbesondere Vermeidung der Entziehung und Fragen der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Erbrecht und allgemeines Zivilrecht; insbesondere Vertragsgestaltungen im Grundstücksverkehr

 Sprachen:

  • deutsch
  • englisch

 Rechtsanwalt Claus M. Kobold wurde 1961 in München geboren. Studium an der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Abschluss durch zwei bayerische Staatsexamina. Zulassung als Rechtsanwalt 1990 in München. 1991 teilweiser Beginn der Tätigkeit als Rechtsanwalt in Dresden, insbesondere im Bereich Vermögensrecht. Betreuung von Rückübertragungsansprüchen und damit zusammenhängenden erbrechtlichen und grundstücksverkehrsrechtlichen Fragen. 1992 Gründung der Kanzlei Vogt, Will, Braun, Kobold & Kollegen. Selbständige Anwaltstätigkeit im nationalen Verbund ab dem Jahr 2000.

 Nach weitestgehender, auch höchstrichterlichen Klärung der Probleme im Bereich des Vermögensrechtes Umstieg auf das Gebiet des Verkehrsrechtes. Hier insbesondere verkehrsstrafrechtliche Fragen sowie sämtliche Fragen rund um die Fahrerlaubnis und Eintragungen im jetzigen FAER in Flensburg. „Punktemanagement“ aufgrund von Bußgeldverfahren gehört genauso zum Tätigkeitsschwerpunkt wie die Vermeidung solcher Punkte durch die im Interesse des Mandanten liegende Beendigung der Verfahren. RA Kobold betreut insoweit insbesondere beruflich existentiell auf die Fahrerlaubnis angewiesenes Klientel in ganz Deutschland, sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.

Auch die Vorbereitung auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis mit der Voraussetzung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gehört zum Tätigkeitsgebiet.

RA Kobold betreut seit ca. 20 Jahren ehrenamtlich den deutschen Golfsport in vielerlei Funktionen und Positionen. Nach elfjähriger Tätigkeit als Präsident des Golfverbandes Sachsen und Thüringen ist er nunmehr seit 2015 gewählter Präsident des Deutschen Golf Verbandes e.V. Ein Verband mit 820 Mitgliedsvereinen und Betreiberanlagen sowie ca. 645.000 registrierten Mitgliedschaften.